Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Die juris GmbH ist bemüht, die Anwendung Elektronische Vorschriftensammlung Bundesfinanzverwaltung (E-VSF) barrierefrei zugänglich zu gestalten. Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Diese Erklärung wurde am 09.02.2022 erstellt und zuletzt am 28.06.2024 überprüft. Sie gilt für die aktuell erreichbare Version der Anwendung Elektronische Vorschriftensammlung Bundesfinanzverwaltung (E-VSF).

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Die Anwendung ist weitgehend barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden weitgehend erfüllt. In eng begrenzten Teilbereichen können Ausnahmen existieren, die sich aus der Eigenart der Dokumentinhalte und der in ihnen verwendeten Sprache ergeben. Sie werden im folgenden Abschnitt benannt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus den u. g. Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit BITV 2.0

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

Die Dokumentinhalte sind in der Sprache des Gesetz- oder Verordnungsgebers und amtlicher Stellen formuliert. Sie werden so übernommen wie in amtlichen Verkündungsblättern bzw. wie von amtlichen Stellen veröffentlicht. Eine Darstellung in einfacher Sprache findet nicht statt.

Tabellen werden in der Anwendung so abgebildet wie in amtlichen Verkündungsblättern bzw. wie von amtlichen Stellen veröffentlicht, die Struktur der Tabelleninhalte wird dabei nicht interpretiert.

PDF-Downloads von Vorschriften sind nicht barrierefrei. Die PDF-Dokumente werden nicht nachträglich barrierefrei aufbereitet.

Kontakt und Feedback-Möglichkeiten

Sollten Sie in der Anwendung auf Mängel beim barrierefreien Zugang stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer Beschreibung, wo Ihnen welche Barriere aufgefallen ist, an folgende E-Mail-Adresse: service@juris.de

Sie können uns auch alternativ per Post, Telefon oder Telefax kontaktieren:

juris GmbH

Am Römerkastell 11

66121 Saarbrücken

Telefon: +49 (0) 681 5866 4422

Telefax: +49 (0) 681 5866 4888

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es gemäß § 16 Behindertengleichstellungsgesetz eine Schlichtungsstelle. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Mit Hilfe der Schlichtungsstelle soll gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem gefunden werden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie benötigen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in „Leichter Sprache“ oder in „Deutscher Gebärdensprache“ stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53

10117 Berlin

Telefon: +49 (0) 30 18 527 2805

Telefax: +49 (0) 30 18 527 2901

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de